Rechtsprechung
BGH, 24.02.2011 - 5 StR 534/10 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (4)
- morgenpost.de (Pressebericht, 09.03.2011)
Schönfließ: Polizist nach Todesschuss rechtskräftig verurteilt
- haufe.de (Kurzinformation)
Bewährungsstrafe für Polizisten wegen tödlichem Nahschuss auf flüchtenden Straftäter
- anwalt.de (Kurzinformation)
Totschlag durch Polizeibeamten - Urteil bestätigt / keine Notwehr bzw. Nothilfe
- juraforum.de (Kurzinformation)
Polizist wegen Totschlags verurteilt
Verfahrensgang
Rechtsprechung
BGH, 17.03.2011 - 5 StR 534/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Anhörungsrüge mit dem Vorwurf mangelnder Verwertung von Tatsachen und Beweisergebnissen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 356a
Begründetheit einer Anhörungsrüge mit dem Vorwurf mangelnder Verwertung von Tatsachen und Beweisergebnissen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.08.2007 - 1 StR 233/07
Rechtliches Gehör (keine Begründungspflicht für letztinstanzliche Entscheidung)
Auszug aus BGH, 17.03.2011 - 5 StR 534/10
Eine Begründungspflicht für diese letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidung bestand nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2007 - 1 StR 233/07 mN).